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   LAG Rheinland-Pfalz, 08.07.1981 - 1 Ta 92/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2650
LAG Rheinland-Pfalz, 08.07.1981 - 1 Ta 92/81 (https://dejure.org/1981,2650)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.07.1981 - 1 Ta 92/81 (https://dejure.org/1981,2650)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Juli 1981 - 1 Ta 92/81 (https://dejure.org/1981,2650)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1; ZPO § 3
    Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Höchststreitwert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1982, 249
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 24.08.1983 - 7 AZR 558/81

    Streitwert: Kündigung - Beschwer

    § 12 Abs. 7 Satz 1 und 2 begrenzen ihrem klaren Wortlaut nach das Ermessen nur der Höhe nach (BAG, a.a.O., AP Nr. 22 zu § 12 ArbGG 1953), setzen aber keinen Regelstreitwert fest (vgl. etwa LAG Berlin, BB 1980, 45 ; LAG Niedersachsen, DB 1981, 589 ; LAG Rheinland-Pfalz, BB 1982, 249 ; Rohlfing/Rewolle/Bader, a.a.O., § 12 Anm. VI a m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.1982 - 1 Ta 236/81

    Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Höchststreitwert

    Es entspricht gefestigter Rechtspr. der Beschwerdekammer, daß die im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses maßgebliche Sondervorschrift des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG nicht von einem Regelstreitwert, sondern vielmehr einer Höchstgrenze des nach § 3 ZPO auszuübenden freien Ermessens ausgeht (vgl. LAG Mainz [BB 1982, 249]..).
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